


Auskunftsaufforderung gemäß § 143 BAO als Akt unmittelbarer verwaltungsbehördlicher Befehls- und Zwangsgewalt?
Autor
- Sprache:
- Deutsch
- Jahrgang:
- AFSBand 2014
- Inhalt:
- Bundesfinanzgericht
- Umfang:
- 1531 Wörter, Seiten 191-193
9,80 €
inkl MwSt




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Im vorliegenden Fall wurde auf die Bf weder direkt physischer Zwang ausgeübt noch bei Nichtbefolgung der Auskunftsaufforderung angedroht. Die Bf hat im Falle der Nichtbeantwortung des Vorhaltes keine wie immer gearteten Nachteile bzw Zwangsmaßnahmen zu gewärtigen. Sollte das Finanzamt im Fall der Nichtbeantwortung des Auskunftsersuchens die Verhängung einer Zwangsstrafe androhen bzw eine solche mit Bescheid festsetzen, kann die Rechtswidrigkeit des zu Grunde liegenden Auskunftsersuchens im Beschwerdeverfahren gegen den Bescheid über die Festsetzung der Zwangsstrafe geltend gemacht werden. Hinweis: Revision nicht zulässig.
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- Fuchs, Hubert W.
-
- § 162 BAO
- § 283 BAO
- Steuerrecht
- § 94 BAO
- AFS 2014, 191
- BFG 11.8.2014, RM/2100001/2014
- § 244 BAO
- § 143 BAO
- § 148 Abs 3 BAO
Im vorliegenden Fall wurde auf die Bf weder direkt physischer Zwang ausgeübt noch bei Nichtbefolgung der Auskunftsaufforderung angedroht. Die Bf hat im Falle der Nichtbeantwortung des Vorhaltes keine wie immer gearteten Nachteile bzw Zwangsmaßnahmen zu gewärtigen. Sollte das Finanzamt im Fall der Nichtbeantwortung des Auskunftsersuchens die Verhängung einer Zwangsstrafe androhen bzw eine solche mit Bescheid festsetzen, kann die Rechtswidrigkeit des zu Grunde liegenden Auskunftsersuchens im Beschwerdeverfahren gegen den Bescheid über die Festsetzung der Zwangsstrafe geltend gemacht werden. Hinweis: Revision nicht zulässig.
- Fuchs, Hubert W.
- § 162 BAO
- § 283 BAO
- Steuerrecht
- § 94 BAO
- AFS 2014, 191
- BFG 11.8.2014, RM/2100001/2014
- § 244 BAO
- § 143 BAO
- § 148 Abs 3 BAO