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Fuchs, Hubert W.

Ablösezahlungen für Getränkeautomatenstandorte als solche für Kundenstöcke oder für Mietrechte?

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Ablösezahlungen für Getränkeautomatenstandorte sind Zahlungen für Kundenstämme. Dies insbesondere, als mit der Übertragung der Standortrechte die Übertragung von Kundenstöcken gemeint ist. Diese Ablösezahlungen sind als Firmenwertfaktoren unabhängig von einer Betriebsveräußerung zu aktivieren und auf 15 Jahre abzuschreiben (RS 1). Revision zulässig.

  • Fuchs, Hubert W.
  • Steuerrecht
  • § 8 Abs 3 EStG
  • AFS 2022, 22
  • BFG, 10.12.2021, RV/1100208/2019

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