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Fuchs, Hubert W.

Unzulässigkeit der Haftungsinanspruchnahme des Geschäftsführers für KESt, wenn diesem die KESt als Empfänger der Kapitalerträge vorgeschrieben werden kann

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Die Haftung nach § 9 BAO ist eine Ausfallshaftung. Sie darf nur dann geltend gemacht werden, wenn der Ausfall nicht nur beim Erstschuldner, sondern auch bei mit ihm verbundenen Gesamtschuldnern sowie bei außerhalb des § 9 BAO Haftenden eindeutig feststeht (RS 1). Revision nicht zulässig.

  • Fuchs, Hubert W.
  • § 9 Abs 1 BAO
  • § 95 Abs 4 EStG
  • Steuerrecht
  • AFS 2022, 26
  • BFG, 15.12.2021, RV/2100734/2021

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