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![Unzulässigkeit der Haftungsinanspruchnahme des Geschäftsführers für KESt, wenn diesem die KESt als Empfänger der Kapitalerträge vorgeschrieben werden kann Unzulässigkeit der Haftungsinanspruchnahme des Geschäftsführers für KESt, wenn diesem die KESt als Empfänger der Kapitalerträge vorgeschrieben werden kann](https://www.verlagoesterreich.at/media/d9/a5/27/1699675165/afs20221_1699675165.575.png)
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Zeitschrift für Abgaben-, Finanz- und Steuerrecht
Unzulässigkeit der Haftungsinanspruchnahme des Geschäftsführers für KESt, wenn diesem die KESt als Empfänger der Kapitalerträge vorgeschrieben werden kann
- Originalsprache: Deutsch
- AFS Band 20
- Bundesfinanzgericht, 386 Wörter
- Seiten 26-26
- https://doi.org/10.33196/afs202201002601
9,80 €
inkl MwStDie Haftung nach § 9 BAO ist eine Ausfallshaftung. Sie darf nur dann geltend gemacht werden, wenn der Ausfall nicht nur beim Erstschuldner, sondern auch bei mit ihm verbundenen Gesamtschuldnern sowie bei außerhalb des § 9 BAO Haftenden eindeutig feststeht (RS 1). Revision nicht zulässig.
- Fuchs, Hubert W.
- § 9 Abs 1 BAO
- § 95 Abs 4 EStG
- Steuerrecht
- AFS 2022, 26
- BFG, 15.12.2021, RV/2100734/2021
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