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Fuchs, Hubert W.

Zeitpunkt der Nachversteuerung beim Ausscheiden aus der Gruppe

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Scheidet ein ausländisches Gruppenmitglied aus der Unternehmensgruppe aus, sind alle zugerechneten im Ausland nicht verrechneten Verluste beim Gruppenmitglied bzw beim Gruppenträger als Gewinn zuzurechnen. Diese Nachversteuerung erfolgt im Wirtschaftsjahr des Ausscheidens. Das Ertragsteuerrecht ist im Allgemeinen rückwirkungsfeindlich. Wird das Ausscheiden durch eine Sonderbestimmung mit Rückwirkungsfiktion (zB UmgrStG) bewirkt, kann es zu einer rückwirkenden Nachversteuerung kommen (Rechtssatz). Revision eingebracht (Amtsrevision).

  • Fuchs, Hubert W.
  • § 9 Abs 6 Z 7 KStG
  • Steuerrecht
  • BFG, 10.11.2016, RV/6100706/2011
  • AFS 2017, 24

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