Zur Hauptnavigation springen Zur Hauptnavigation springen Zum Seiteninhalt springen Zum Fußbereich springen

Zum Kausalitätsbeweis bei dauerhafter Hirnschädigung

eJournal-Artikel
Sprache:
Deutsch
Jahrgang:
JMGBand 2021
Inhalt:
Rechtsprechung
Umfang:
3149 Wörter, Seiten 56-60

20,00 €

inkl MwSt

Sofortiger PDF-Download
Artikel Zum Kausalitätsbeweis bei dauerhafter Hirnschädigung in den Warenkorb legen

Ein ärztlicher Behandlungsfehler kann nicht als konkret gefährlich, also für den Schadenserfolg in höchstem Maße adäquat, gewertet werden, wenn das Fehlverhalten nicht zugleich zur angesprochenen nicht bloß unwesentlichen Erhöhung der Wahrscheinlichkeit des Schadenseintritts geführt hat.

Die Schwierigkeiten des Beweises des (Nicht-)Vorliegens der Kausalität eines ärztlichen Kunstfehlers sind darin gelegen, dass pflichtgemäße medizinische Behandlungen auf Grund komplexer physiologischer Zusammenhänge des menschlichen Organismus typischerweise nur mit einer mehr oder weniger hohen Wahrscheinlichkeit zum Heilungserfolg führen. Der hypothetische Kausalverlauf, konkret der Status des Patienten bei pflichtgemäßer Behandlung, bleibt damit aber geradezu zwangsläufig – und zwar nicht nur für den medizinischen Laien – ungewiss

Es bestehen – vor dem Hintergrund des typischen Beweisnotstands des Patienten – keine grundsätzlichen Bedenken gegen einen Rückgriff auf den Anscheinsbeweis der Kausalität des ärztlichen Kunstfehlers. Allerdings erfordert dieser nach allgemeinen Grundsätzen das Vorliegen eines Erfahrungssatzes, dem zufolge schon die erwiesene Pflichtverletzung einen Kausalzusammenhang zum konkreten Schadenserfolg im Sinn eines typischen Geschehensablaufs mit zumindest überwiegender Wahrscheinlichkeit nahelegt.

OGH 29.9.2020, 6 Ob 137/20w

§§ 1293, 1302 und 1304 ABGB

  • Hauser, Werner
  • OGH, 29.09.2020, 6 Ob 137/20w
  • § 1293 ABGB
  • § 1304 ABGB
  • JMG 2021, 56
  • § 1302 ABGB

Was ist neu im Verlag Österreich?
Erfahren Sie es zuerst!

zum Newsletter von Verlag Österreich anmelden

Kundenservice