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Zeitschrift für Recht des Bauwesens
Heft 2, September 2022, Band 11
Zur Verjährung bei Begutachtung des Schadens durch den Baustellenkoordinator anstelle eines SV-Gutachtens – Bindungswirkung einer Vorentscheidung
- Originalsprache: Deutsch
- ZRB Band 11
- Judikatur, 3731 Wörter
- Seiten 55-60
- https://doi.org/10.33196/zrb202202005501
20,00 €
inkl MwStDie Wirkungen eines materiell rechtskräftigen zivilgerichtlichen Urteils erstrecken sich soweit auf den einfachen Nebenintervenienten und denjenigen, der sich am Verfahren trotz Streitverkündung nicht beteiligte, als diese Personen als Parteien eines Regressprozesses keine rechtsvernichtenden oder rechtshemmenden Einreden erheben dürfen, die mit den notwendigen Elementen der Entscheidung des Vorprozesses im Widerspruch stünden.
Werden zwei Auftragnehmer eines gemeinsamen Bauprojektes unabhängig voneinander wegen schuldhaft verursachter Schäden in Anspruch genommen, wird kein Regressanspruch als eigenständige Anspruchsgrundlage geltend gemacht.
Wenn die Kenntnis des Kausalzusammenhangs und bei verschuldensabhängiger Haftung die Kenntnis der Umstände, die das Verschulden begründen, Fachwissen voraussetzt, beginnt die Verjährungsfrist regelmäßig erst dann zu laufen, wenn der Geschädigte durch ein Sachverständigengutachten Einblick in die Zusammenhänge erlangt hat.
- Stibi, Dieter
- Überlegensfrist
- Erkundigungsobliegenheit
- Sachverständigengutachten
- Negativfeststellung
- Wissensvertreter
- § 18 ZPO
- Regressanspruch
- § 17 ZPO
- § 519 ZPO
- Verjährung
- Wissenszurechnung
- § 1489 ABGB
- Schadenersatz
- § 19 ZPO
- Baurecht
- ZRB 2022, 55
- OGH, 20.10.2021, 5 Ob 42/21v
- Nebenintervention