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Wiesinger, Christoph

Abgrenzung von Eisenbieger und Bauhilfsarbeiter

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Das Lesen eines Bewehrungsplans und die anschließende Verlegung der Bewehrungen anhand desselben ist Kern der Beschreibung des Berufs des Eisenbiegers.

Ein angelernter Beruf wird nach ständiger Rechtsprechung erst ab dem Zeitpunkt ausgeübt, ab dem die Anlernung abgeschlossen ist und der Arbeitnehmer über die Kenntnisse und Fähigkeiten verfügt, die den in einem Lehrberuf erworbenen gleichzuhalten sind.

  • Wiesinger, Christoph
  • Bauhilfsarbeiter
  • Einstufung in einen KollV
  • ZRB 2019, 62
  • Baurecht
  • Eisenbieger
  • OGH, 25.04.2018, 9 ObA 15/18y
  • § 5 KollV Bauindustrie/Baugewerbe

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