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Wenusch, Hermann

Nochmals: Der widersprüchliche Bauwerkvertrag

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Immer wieder stößt man auf den Begriff der „widersprüchlichen Verträge“. Darunter versteht die Judikatur im Allgemeinen Fälle, in denen der Werkunternehmer das in der Bestellung in allen Einzelheiten umschriebene Werk entsprechend der Beschreibung und für sich selbst genommen auch einwandfrei herstellt, die bestellungsgemäße Ausführung aber dazu führt, dass die Wünsche des Bestellers nicht befriedigt werden. Häufig entsteht dieser Widerspruch in Zusammenhang mit stillschweigend vereinbarten Eigenschaften – auch wenn dies wohl der praktisch häufigste Fall sein dürfte, ist es natürlich auch denkbar, dass sich Erklärungen widersprechen.

  • Wenusch, Hermann
  • § 923 ABGB
  • § 864 ABGB
  • § 915 ABGB
  • Gewährleistung
  • § 878 ABGB
  • § 914 ABGB
  • Warnpflicht
  • Irrtum
  • Werkvertrag
  • Vorteilsanrechnung
  • Schadenersatz
  • § 863 ABGB
  • Sowiesokosten
  • Widersprüchlicher Vertrag
  • ZRB 2019, 44
  • Baurecht
  • § 1168a ABGB
  • § 922 ABGB

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