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Techet, Péter

Adolf Merkl über die Staatsform des Königreichs Ungarn ohne KönigAdolf Merkl on the Form of Government of the Kingdom of Hungary without a King

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Nach den Volks- und Räterepubliken versuchte Ungarn 1920 die monarchische Staatsform wiederherzustellen, was sich aber angesichts des Abbruchs der Rechtskontinuität von 1918/1919 und infolge des Fehlens eines Königs vielmehr als eine Staatsideologie als eine rechtswissenschaftlich erkennbare Lage erweisen musste. Der Frage, warum das sogenannte Königreich Ungarn angesichts der Rechtsstellung des Staatsoberhauptes – des 1920 gewählten Reichsverwesers – als Republik zu betrachten sei, widmete Adolf Julius Merkl einen kürzeren Aufsatz, der 1925 in einer ungarischen Zeitschrift erschien und auch bis heute nur auf Ungarisch vorlag. Merkl widerlegte darin die Behauptung, dass Ungarn ein Königreich sei, indem er einerseits seine 1923 entwickelte Unterscheidung zwischen Monarchie und Republik auf den ungarischen Fall anwendete, andererseits die Rechtskontinuitätsthese der ungarischen Staatslehre anhand der „Reinen Rechtslehre“ dekonstruierte. Im folgenden Aufsatz wird Merkls Analyse historisch und rechtstheoretisch kontextualisiert: Einerseits werden die rechtshistorischen Entwicklungen und die rechtswissenschaftlichen Analysen bezüglich der ungarischen Staatsformfrage erörtert, andererseits werden die Unterschiede zwischen der „Reinen Rechtslehre“ und einer konservativ-traditionalistischen, im damaligen Ungarn vorherrschenden Staatslehre herausgearbeitet.

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  • ZOER 2023, 11
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