Aufteilung eines gemischt genutzten Gebäudes unter Bedachtnahme auf die unterschiedliche Wertigkeit
- Originalsprache: Deutsch
- AFSBand 2017
- Bundesfinanzgericht, 2560 Wörter
- Seiten 137 -141
- https://doi.org/10.33196/afs201704013701
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Weicht die Nutzbarkeit des betrieblich genutzten Gebäudeteiles ua aufgrund der unterschiedlichen baubehördlichen Widmung und der mietrechtlichen Einstufung vom nicht betrieblich genutzten Gebäudeteil deutlich ab, ist zwecks Erzielung einer sachgerechten Aufteilung eine stärkere Gewichtung dieser Flächen angebracht. Übersteigt der Mietwert der betrieblich genutzten Gebäudeteile das Dreifache des Mietwertes der nicht betrieblich genutzten Gebäudeteile, kann diesem Umstand durch einen 30%igen Zuschlag auf die betrieblich genutzte Fläche Rechnung getragen werden. Eine Aufteilung allein nach der finalen Ertragskraft der unterschiedlich genutzten Gebäudeteile wäre im Gesetz nicht gedeckt.
- Hilber, Klaus
- BFG, 24.11.2016, RV/1100057/2013
- Steuerrecht
- § 4 EStG
- AFS 2017, 137
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