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Hilber, Klaus

Renovierung einer Arztpraxis: Aktivierung oder sofortige Betriebsausgabe?

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Wenn in ein bestehendes, bisher privat genutztes Gebäude Bauarbeiten zur erstmaligen Schaffung einer Arztordination in Form von Verbesserungen ohne Gebäudeneuschaffung und ohne Änderung der Wesensart der Räume stattfinden, sind diese bei den Einkünften des Arztes aus selbständiger Arbeit nicht zu aktivieren, sondern sofort als Betriebsausgabe abzuziehen.

  • Hilber, Klaus
  • § 22 Z 1 lit b EStG idF TS 2
  • § 8 Abs 1 EStG
  • Steuerrecht
  • § 28 Abs 2 EStG
  • § 4 Abs 3 EStG
  • § 2 Abs 3 Z 1 EStG
  • BFG, 21.12.2016, RV/7104857/2014
  • AFS 2017, 134
  • § 4 Abs 7 EStG
  • § 7 Abs 1 EStG

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