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Hilber, Klaus

Ausnahme von der Pflichtversicherung durch E-Mail der SVS?

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Ob eine nicht als Bescheid bezeichnete Erledigung auf Grund ihres konkreten Erscheinungsbildes, insbesondere ihres konkreten Aufbaues und ihrer konkreten sprachlichen Fassung als Bescheid zu beurteilen ist, ist eine einzelfallbezogene Auslegungsfrage.

  • Hilber, Klaus
  • Art 133 Abs 4 B-VG
  • § 56 AVG
  • AFS 2024, 75
  • § 58 AVG
  • Steuerrecht
  • § 34 Abs 1 VwGG
  • VwGH, 26.01.2023, Ra 2023/08/0006
  • § 28 Abs 3 VwGG

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