Befristete Arbeitsverhältnisse an Universitäten – Die Neuregelung des § 109 UGTerminable Employment Contracts at Universities – Revisions of §109 UG
- Originalsprache: Deutsch
- ZFHRBand 20
- Aufsatz, 15775 Wörter
- Seiten 79 -98
- https://doi.org/10.33196/zfhr202103007901
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§ 109 UG ist die zentrale arbeitsrechtliche Vorschrift im österreichischen Universitätsrecht. Sie regelt, unter welchen Voraussetzungen befristete Arbeitsverhältnisse an den österreichischen Universitäten vereinbart werden können. Der Gesetzgeber nimmt nun einen Paradigmenwechsel vor: In Zukunft kommt es auf die Gesamtdauer aller befristeten Arbeitsverhältnisse an. Im Falle einer Beendigung und des späteren neuerlichen Abschlusses eines Arbeitsverhältnisses werden die Beschäftigungszeiten nicht mehr gesondert berechnet. Die neuen Regelungen werfen eine Reihe von Auslegungsfragen auf, die in diesem Beitrag behandelt werden.
- Lang , Michael
- § 94 UG
- Arbeitsverhältnisse, Gesamtdauer der
- Befristung
- § 109 UG
- Öffentliches Recht
- § 96 UG
- Arbeitsverhältnis
- § 20 Uni-KV
- § 26 Uni-KV
- Generationengerechtigkeit
- ZFHR 2021, 79
- Drittmittel- und Forschungsprojekte
- § 143 UG
- Ersatzkräfte
- Personal, ausschließlich in der Lehre verwendetes
- Doktoratsstudium
- § 52 UG