Zur Hauptnavigation springen Zur Hauptnavigation springen Zum Seiteninhalt springen Zum Fußbereich springen

Bestellung mit einer vom Angebot abweichenden Garantieklausel

eJournal-Artikel
Sprache:
Deutsch
Jahrgang:
ZRBBand 12
Inhalt:
Judikatur
Umfang:
2930 Wörter, Seiten 62-66

20,00 €

inkl MwSt

Sofortiger PDF-Download
Artikel Bestellung mit einer vom Angebot abweichenden Garantieklausel in den Warenkorb legen

Für das Zustandekommen eines Vertrags bedarf es einer Annahme, die sich mit dem Angebot vollkommen deckt. Weicht die Annahmeerklärung – wie hier die Bestellung der Klägerin in Bezug auf die Garantieerklärung – vom Angebot ab, differenziert die Rechtsprechung zwischen den Hauptpunkten und Nebenpunkten von Vertragserklärungen. Bei einer Abweichung von Hauptpunkten des Anbots entsteht kein Vertrag. Bei Nebenpunkten kommt es darauf an, ob angenommen werden kann, dass der Vertrag auch ohne eine Bestimmung hierüber geschlossen worden wäre, was dann der Fall sein wird, wenn die Nebenpunkte durch Gesetz oder Verkehrssitte ergänzt werden können.

Ein Stillschweigen auf eine ausgehend vom Verhandlungsverlauf nicht zu erwartende und nicht unwesentliche Nebenbestimmung bedeutet nicht deren Annahme.

Haben Nebenbestimmungen Eingang in die Verhandlungen gefunden, setzt der Vertragsabschluss eine Einigung auch über diese Nebenbestimmungen voraus.

Das Leistungsverweigerungsrecht nach § 1052 Satz 1 ABGB steht auch dann nicht zu, wenn der andere Teil mit einer bloß unwesentlichen Nebenleistung im Verzug ist.

Bei bloß teilweiser Behebbarkeit eines Mangels können kumulativ Ansprüche auf Verbesserung (bzw der Ersatz der Kosten für die teilweise Ersatzvornahme) und Preisminderung (für den sodann noch verbleibenden Mangel) bestehen.

Was nicht Vertragsbestandteil iSd § 922 ABGB wurde, kann keine Gewährleistungsfolgen auslösen.

  • § 923 ABGB
  • § 924 ABGB
  • AGB
  • Nebenbestimmungen
  • Gewährleistung
  • Garantie
  • Vertragsabschluss
  • Werkvertrag
  • ZRB 2023, 62
  • Schadenersatz
  • OGH, 06.03.2023, 5 Ob 131/22h
  • Baurecht
  • Dissens
  • § 922 ABGB

Was ist neu im Verlag Österreich?
Erfahren Sie es zuerst!

zum Newsletter von Verlag Österreich anmelden

Kundenservice