BFG: Übertragung stiller Reserven auch auf Gesellschafterzuschuss zulässig
- Originalsprache: Deutsch
- ZFSBand 2014
- Judikatur, 2768 Wörter
- Seiten 86 -91
- https://doi.org/10.33196/zfs201402008601
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Auf Gesellschafterzuschüsse einer Privatstiftung können stille Reserven aus der Veräußerung einer Beteiligung binnen eines Jahres gemäß § 13 Abs 4 KStG übertragen werden, wenn ein kausaler Zusammenhang mit dem Erwerb der Beteiligung besteht. Davon ist auszugehen, wenn der Zuschuss bereits beim Beteiligungserwerb verbindlich zugesagt wurde. Erfolgt die Zahlung wenige Monate später, hindert dies die Übertragung der stillen Reserven nicht.
§ 13 Abs 4 KStG definiert keinen eigenständigen Anschaffungskostenbegriff, sondern greift auf das EStG zurück. Die Info des Fachbereiches vom 5.8.2008 (SZK-010216/0114-ESt/2008), wonach nur gleichzeitig (dh. am selben Tag) mit dem Nennkapital geleistete Zuschüsse eine Übertragung stiller Reserven ermöglichen, ist unbeachtlich, weil dem Gesetz eine derartige Einschränkung für nachträgliche Anschaffungskosten nicht entnommen werden kann.
- Marschner, Ernst
- Übertragung stiller Reserven
- Stiftungen
- BFG, 25.04.2014, RV/5100126/2012, Revision zugelassen
- Veräußerung einer Beteiligung.
- Anschaffung einer Beteiligung
- § 13 Abs 4 KStG
- ZFS 2014, 86