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Zeitschrift für Stiftungswesen
Eine wiederholte Verletzung der Dreimonatsfrist gem § 21 Abs 1 PSG stellt einen wichtigen Grund für die Abberufung des Stiftungsprüfers dar
- Originalsprache: Deutsch
- ZFS Band 2014
- Judikatur, 3257 Wörter
- Seiten 74-79
- https://doi.org/10.33196/zfs201402007401
30,00 €
inkl MwStDie wiederholte Missachtung der in § 21 Abs 1 PSG angeordneten Dreimonatsfrist zur Prüfung des Jahresabschlusses durch die Antragsgegnerin stellt eine grobe Pflichtverletzung iSd § 27 Abs 2 PSG dar.
Die ex post erfolgende Prüfung des Jahresabschlusses kann einem erst nachträglich bestellten Stiftungsprüfer übertragen werden, insbesondere in einem Fall, in dem der (vorherige) Stiftungsprüfer gemäß § 27 Abs 2 PSG abzuberufen ist, weil andernfalls keine Möglichkeit einer Prüfung eines in die Funktionsperiode des abberufenen Stiftungsprüfers fallenden, von diesem noch nicht geprüften Jahresabschlusses bestünde.
- Oberndorfer, Klaus
- Stiftungsprüfer.
- Abberufung
- § 274 UGB
- § 27 Abs 2 PSG
- Stiftungen
- § 21 Abs 1 PSG
- § 14 Abs 1 PSG
- ZFS 2014, 74
- § 21 PSG
- OLG Linz, 07.04.2014, 6 R 66/14i