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Zeitschrift für Stiftungswesen

Heft 2, Juni 2014, Band 2014

Oberndorfer, Klaus

Eine wiederholte Verletzung der Dreimonatsfrist gem § 21 Abs 1 PSG stellt einen wichtigen Grund für die Abberufung des Stiftungsprüfers dar

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Die wiederholte Missachtung der in § 21 Abs 1 PSG angeordneten Dreimonatsfrist zur Prüfung des Jahresabschlusses durch die Antragsgegnerin stellt eine grobe Pflichtverletzung iSd § 27 Abs 2 PSG dar.

Die ex post erfolgende Prüfung des Jahresabschlusses kann einem erst nachträglich bestellten Stiftungsprüfer übertragen werden, insbesondere in einem Fall, in dem der (vorherige) Stiftungsprüfer gemäß § 27 Abs 2 PSG abzuberufen ist, weil andernfalls keine Möglichkeit einer Prüfung eines in die Funktionsperiode des abberufenen Stiftungsprüfers fallenden, von diesem noch nicht geprüften Jahresabschlusses bestünde.

  • Oberndorfer, Klaus
  • Stiftungsprüfer.
  • Abberufung
  • § 274 UGB
  • § 27 Abs 2 PSG
  • Stiftungen
  • § 21 Abs 1 PSG
  • § 14 Abs 1 PSG
  • ZFS 2014, 74
  • § 21 PSG
  • OLG Linz, 07.04.2014, 6 R 66/14i