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Heft 7-8, August 2022, Band 35
Der Verwaltungsvertrag mit Schutzwirkung zugunsten des Wohnungseigentümers als Dritten
- Originalsprache: Deutsch
- WOBL Band 35
- Aufsatz, 5695 Wörter
- Seiten 246-254
- https://doi.org/10.33196/wobl202207024601
30,00 €
inkl MwStDie bisherige Rsp steht einer allfälligen rechtlichen Sonderbeziehung zwischen Eigentümergemeinschaft und Wohnungseigentümer ablehnend gegenüber. Demnach könnte ein Wohnungseigentümer, der im Zuge einer mangelhaften Liegenschaftsverwaltung zu Schaden kommt, die Eigentümergemeinschaft als auch den Verwalter lediglich auf deliktischer Grundlage in Anspruch nehmen. Damit wäre der Wohnungseigentümer haftungsrechtlich wesentlich schlechter gestellt als bei einer vergleichbaren vertraglichen Haftungsgrundlage. Eine solche könnte aber dann angenommen werden, wenn der zwischen Eigentümergemeinschaft und Verwalter geschlossene Verwaltungsvertrag Schutzwirkungen zugunsten des Wohnungseigentümers als Dritten entfaltet. Hierfür sprechen gewichtige Argumente, welche von den Autoren des Beitrags eingehend erörtert werden.
- Pittl, Raimund
- Ponholzer, Emanuel
- Schutz des Wohnungseigentümers
- § 16 WEG
- Verwaltung
- § 1003 ABGB
- Verwalter und Wohnungseigentümer
- Eigentümergemeinschaft und Wohnungseigentümer
- Kriterien der Schutzwürdigkeit
- § 20 WEG
- Eigentümergemeinschaft
- § 1319a ABGB
- § 1295 ABGB
- rechtliche Sonderbeziehung
- Trägerin des Verwaltungsrechts
- § 1315 ABGB
- § 1319 ABGB
- WOBL 2022, 246
- Erkennbare Begünstigung des Wohnungseigentümers
- Verwaltungsführung
- geschädigter Wohnungseigentümer
- § 1002 ABGB
- § 32 WEG
- § 2 Abs 5 WEG
- mangelhafte Verwaltungsführung
- § 30 WEG
- Schutzwirkungen
- § 1298 ABGB
- Haftung des Verwalters
- Miet- und Wohnrecht
- § 1004 ABGB
- Fremdunternehmen
- § 31 WEG
- § 21 WEG
- rechtliche Sonderverbindung
- § 19 WEG
- Deliktische Haftung
- Verwalter
- Fürsorgepflicht
- Verwaltungsrecht
- Winterdienst
- Liegenschaftsverwaltung
- Verwaltungsvertrag
- Wohnungseigentümer
- § 28 WEG
- Schutzbereich
- § 1313a ABGB
- § 18 WEG
- § 29 WEG
- § 23 WEG
- Haftung der Eigentümergemeinschaft
- Schutzwirkung zugunsten des Wohnungseigentümers
- Verwaltungsbegriff
- Verkehrssicherungspflichten
- Vertrag mit Schutzwirkung zugunsten Dritter
- Vertragliche Haftung
- Geschützter Personenkreis
- § 34 WEG
- Liegenschaftsverwalter