Die Haftung des Architekten und der örtlichen Bauaufsicht
- Originalsprache: Deutsch
- ZRBBand 2015
- Aufsatz, 4173 Wörter
- Seiten 139 -145
- https://doi.org/10.33196/zrb201504013901
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Mängel an Bauleistungen führen oftmals auch zu Ansprüchen des Bauherrn gegen den planenden Architekten oder die örtliche Bauaufsicht. Auch bei Kostenerhöhungen kann sich die Frage der Haftung des Architekten stellen, soweit dieser mit der Ermittlung der Kosten befasst war. Der Beitrag befasst sich mit den zugrundeliegenden Rechtsfragen.
- Hussian, Wolfgang
- § 1003 ABGB
- Bevollmächtigungsvertrag
- § 1295 ABGB
- örtliche Bauaufsicht
- Architektenvertrag
- § 1297 ABGB
- § 1002 ABGB
- ZRB 2015, 139
- § 1296 ABGB
- § 1004 ABGB
- § 921 ABGB
- Kostenermittlung
- Planung
- § 273 ZPO
- Baurecht
- § 1168a ABGB
- § 920 ABGB
- § 922 ABGB