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Dürfen Eventualanträge vor dem Hauptantrag erledigt werden?

eJournal-Artikel
Sprache:
Deutsch
Jahrgang:
AFSBand 21
Inhalt:
Bundesfinanzgericht
Umfang:
683 Wörter, Seiten 223-224

9,80 €

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Das Wesen eines Eventualantrages liegt darin, dass er unter der aufschiebenden Bedingung gestellt wird, dass der Primärantrag erfolglos bleibt. Wird ein Eventualantrag vor dem Eintritt des Eventualfalles erledigt, belastet dies die Erledigung mit Rechtswidrigkeit infolge Unzuständigkeit (vgl VwGH 28.5.2020, Ra 2019/21/0368) (RS 1). Revision nicht zulässig.

  • Fuchs, Hubert W.
  • BFG, 28.06.2023, RV/7101858/2023
  • § 264 Abs 7 BAO
  • AFS 2023, 223
  • Steuerrecht

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