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Fuchs, Hubert W.

Einbringung einer Beschwerde durch einen Steuerberater ohne entsprechenden Hinweis auf eine Vertretung oder Bevollmächtigung

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Soll eine Beschwerde nicht im eigenen Namen, sondern als Vertreter erhoben werden, so muss dies entsprechend erklärt werden. Versäumt es eine Person, in der Beschwerde darauf hinzuweisen, dass sie im Namen einer anderen Person handelt, so gilt die Beschwerde als im eigenen Namen erhoben. Ist der Einschreiter zur Einbringung der Beschwerde nicht legitimiert, so liegt ein Zurückweisungsgrund vor.

Revision nicht zulässig.

  • Fuchs, Hubert W.
  • § 274 Abs 5 BAO
  • AFS 2023, 221
  • § 260 Abs 1 lit a BAO
  • § 274 Abs 3 Z 1 BAO
  • BFG, 15.09.2023, RV/6100264/2023
  • Steuerrecht
  • § 83 Abs 1 BAO
  • § 77 Abs 11 WTBG
  • § 264 Abs 4 lit f BAO
  • § 264 Abs 4 lit e BAO

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