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Endfellner, Clemens

Keine Rechtsgeschäftsgebühr aufgrund des Anfalles von GrESt

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Ein Todesfall mit nachfolgendem Erbübereinkommen zwischen der Mutter und ihren minderjährigen Töchtern verursacht GrESt. Die pfandrechtliche Sicherstellung der Erbteilsergänzungsbeträge der Töchter ist eine Verlassenschafts- und pflegschaftsgerichtliche Notwendigkeit, ohne die eine Einantwortung nicht stattfinden könnte. Daher greift § 15 Abs 3 GebG 1957, der die (Doppel-)Belastung mit einer Rechtsgeschäftsgebühr unterdrückt.

  • Endfellner, Clemens
  • Steuerrecht
  • AFS 2023, 211
  • § 15 Abs 3 GebG
  • BFG, 03.08.2023, RV/5100468/2022

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