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Einer Hausverwaltung muss auffallen, wenn jahrelang keine Dichtheitsprüfungen nach § 15 (4) WVG vom ursprünglich damit betrauten Installationsunternehmen vorgenommen werden

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Die Ersatzpflicht des Schädigers wird dann nicht gemindert, wenn den Geschädigten zwar der Vorwurf einer Sorglosigkeit trifft, der Schädiger aber gerade die Pflicht hat, den Schadenseintritt zu verhindern oder den schon eingetretenen Schaden wieder zu beseitigen.

  • Dichtigkeitsbescheinigung
  • Schadenersatz
  • Mitverschulden
  • ZRB 2021, 155
  • Baurecht
  • OGH, 15.03.2021, 4 Ob 31/21v

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