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Zeitschrift für Recht des Bauwesens
Heft 4, Dezember 2021, Band 10
Einer Hausverwaltung muss auffallen, wenn jahrelang keine Dichtheitsprüfungen nach § 15 (4) WVG vom ursprünglich damit betrauten Installationsunternehmen vorgenommen werden
- Originalsprache: Deutsch
- ZRB Band 10
- Judikatur, 1984 Wörter
- Seiten 155-157
- https://doi.org/10.33196/zrb202104015501
20,00 €
inkl MwStDie Ersatzpflicht des Schädigers wird dann nicht gemindert, wenn den Geschädigten zwar der Vorwurf einer Sorglosigkeit trifft, der Schädiger aber gerade die Pflicht hat, den Schadenseintritt zu verhindern oder den schon eingetretenen Schaden wieder zu beseitigen.
- Dichtigkeitsbescheinigung
- Schadenersatz
- Mitverschulden
- ZRB 2021, 155
- Baurecht
- OGH, 15.03.2021, 4 Ob 31/21v