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Zeitschrift für Recht des Bauwesens
Heft 4, Dezember 2023, Band 12
Erfüllung, Ablieferung, Übergabe, Abnahme, Annahme, Übernahme und Gläubigerverzug? Überlegungen zum Erlöschen einer Schuld und zum Annahmeverzug
- Originalsprache: Deutsch
- ZRB Band 12
- Aufsatz, 7610 Wörter
- Seiten 119-129
- https://doi.org/10.33196/zrb202304011901
20,00 €
inkl MwStDie im Titel genannten Bezeichnungen gehören zu den Grundlagen der Rechtsgeschäftslehre. Die damit angesprochenen Begriffe sind aber teilweise unklar, was uU vielleicht auch daran liegt, dass die Bezeichnungen einerseits synonym, andererseits für unterschiedliche Begriffe gleichermaßen verwendet werden. Unter „Übernahme“ wird zB einerseits die Entgegennahme (entweder physisch oder durch Erklärung) einer Sache durch den Gläubiger, andererseits der Moment, in dem Rechtsfolgen eintreten, bezeichnet. Trotz – oder vielleicht wegen – der grundlegenden Bedeutung werden verschiedene Lehrmeinungen seit jeher tradiert, ohne sie zu hinterfragen. Eine Systematik zum Ende der vertraglichen Pflichten ist kaum auszumachen.
- Wenusch, Hermann
- Annahme
- Quittung
- § 1426 ABGB
- § 923 ABGB
- § 1428 ABGB
- § 924 ABGB
- § 1427 ABGB
- Gewährleistung
- Erfüllung
- § 1412 ABGB
- § 1411 ABGB
- Ablieferung
- ZRB 2023, 119
- Übergabe
- § 1413 ABGB
- Übernahme
- Abnahme
- Baurecht
- Gläubigerverzug
- § 922 ABGB