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Fuchs, Hubert W.

„Essen auf Rädern“ als außergewöhnliche Belastung abzugsfähig

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Wird „Essen auf Rädern“ auf dringenden fachlichen Rat und aus dem Grund der eigenen Behinderung in Anspruch genommen, erwachsen also die Aufwendungen dem Grunde nach behinderungsbedingt, sind sie nach Abzug der auf das Essen entfallenden Tangente als außergewöhnliche Belastung zu berücksichtigen. In Übereinstimmung mit der Bf wurde die auf das Essen entfallende Haushaltsersparnis mit 50% geschätzt (Rechtssatz). Revision eingebracht (Amtsrevision).

  • Fuchs, Hubert W.
  • AFS 2015, 61
  • Steuerrecht
  • BFG, 22.12.2014, RV/1100285/2012
  • § 34 Abs 6 EStG

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