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Zeitschrift für Beihilfenrecht

Heft 3, Oktober 2021, Band 13

Kornbeck , Jacob

EU-beihilferechtlich brisant: Sportinfrastrukturfinanzierung, Sportsubjektsförderung und Sportveranstaltungsförderung durch die öffentliche Hand

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Während der Sport von der öffentlichen Hand umfassend gefördert wird und die geleisteten Fördermaßnahmen eindeutig beihilferechtlich relevant sind, blieb die Auseinandersetzung mit der Materie im Schrifttum bislang eher überschaubar. Vor dem Hintergrund der staatlichen Förderungsvolumina vermag dieser Befund durchaus zu überraschen, was Reiter dazu veranlasst hat, sich in seiner Grazer Dissertation mit der Problematik zu befassen. Nach einer Zusammenfassung zu den besonderen Merkmalen des Sports (Art 165 AEUV) folgt eine Analyse in Kapiteln zu den einzelnen Rechtfertigungstatbeständen (Art 107) um die Frage „nach dem beihilferechtlichen ‚Warum?‘“ zu beantworten. Ebenso innovativ wie praxisnah und praxisrelevant ist die Typologie nach „Sportinfrastrukturfinanzierung“, „Sportsubjektsförderung“ und „Sportveranstaltungsförderung“. Zu den faktischen Gegebenheiten einer umfassenden Sozial- und Marktmacht der Verbände, welche als politisches Kapital einsetzbar ist, wird im Fazit des Buches Stellung bezogen, denn „eine sachliche Rechtfertigung für die Sonderbehandlung von Sportveranstaltungen lässt sich nicht finden“, so Reiter. Alternativ zur aktuellen Sonderbehandlung und politischen Protektion wäre es seines Erachtens „ein besonderes Zeichen der Stärke der Union und ihrer Rechtsordnung, sich dem Druck von Sportveranstaltern nicht vorbehaltlos zu beugen, sondern eine Veranstaltungsausrichtung nur im beihilferechtlich vorgegebenen Rahmen zuzulassen. Es wäre ein Zeichen der Stärkte, dem internationaler Vorbildcharakter zukommen würde“. Die Monographie ist sowohl beihilfe-, sport-, unionsrechtlich sowie sport- und rechtspolitisch hochaktuell und schließt im Schrifttum eine echte Lücke.

  • Kornbeck , Jacob
  • Art 107 AEUV
  • BRZ 2021, 124
  • Rechtfertigungstatbestände
  • Sportinfrastrukturfinanzierung
  • Z 143 AGVO (VO 651/2014)
  • „Spezifizität“
  • „R&R“-Leitlinien
  • Sportveranstaltungsförderung
  • Besonderes Verwaltungsrecht
  • „besondere Merkmale“
  • Beihilfe
  • Sport
  • Art 165 AEUV
  • Vergaberecht
  • Unionsrecht
  • Sportsubjektsförderung
  • Art 106 AEUV

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