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Zeitschrift für Beihilfenrecht

Heft 3, Oktober 2022, Band 14

Egger, Alexander

EuG: Rechtsmittel – Staatliche Beihilfen – Deutscher Luftverkehrsmarkt – Von Deutschland an Condor Flugdienst gewährtes Darlehen – Beschluss, mit dem die Beihilfe für mit dem Binnenmarkt vereinbar erklärt wird – Art 107 Abs 3 B...

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Die Klage wird abgewiesen.

Die Ryanair DAC trägt ihre eigenen Kosten sowie die Kosten der Europäischen Kommission.

Die Condor Flugdienst GmbH trägt ihre eigenen Kosten.

  • Egger, Alexander
  • Beschluss, mit dem die Beihilfe für mit dem Binnenmarkt vereinbar erklärt wird
  • Staatliche Beihilfen
  • Beihilfen zur Rettung und Umstrukturierung von Unternehmen in Schwierigkeiten
  • Leitlinien für staatliche Beihilfen zur Rettung und Umstrukturierung von Unternehmen in Schwierigkeiten
  • Rechtsakt mit Verordnungscharakter, der keine Durchführungsmaßnahmen nach sich zieht
  • Nichtigkeitsklage
  • Verordnung (EU) 2015/1589
  • Klagebefugnis
  • Besonderes Verwaltungsrecht
  • Vergaberecht
  • Art 108 AEUV
  • Art 107 Abs 3 AEUV
  • BRZ 2022, 152
  • EuG, 18.05.2022, Rs T-577/20, Ryanair DAC / Kommission
  • Art 296 AEUV
  • Unmittelbare Betroffenheit