Egger, Alexander
EuG: Rechtsmittel – Staatliche Beihilfen – Deutscher Luftverkehrsmarkt – Von Deutschland an Condor Flugdienst gewährtes Darlehen – Beschluss, mit dem die Beihilfe für mit dem Binnenmarkt vereinbar erklärt wird – Art 107 Abs 3 B...
eJournal-Artikel
- Originalsprache: Deutsch
- BRZBand 14
- Judikatur, 8128 Wörter
- Seiten 152 -163
- https://doi.org/10.33196/brz202203015201
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Die Klage wird abgewiesen.
Die Ryanair DAC trägt ihre eigenen Kosten sowie die Kosten der Europäischen Kommission.
Die Condor Flugdienst GmbH trägt ihre eigenen Kosten.
- Egger, Alexander
- Beschluss, mit dem die Beihilfe für mit dem Binnenmarkt vereinbar erklärt wird
- Staatliche Beihilfen
- Beihilfen zur Rettung und Umstrukturierung von Unternehmen in Schwierigkeiten
- Leitlinien für staatliche Beihilfen zur Rettung und Umstrukturierung von Unternehmen in Schwierigkeiten
- Rechtsakt mit Verordnungscharakter, der keine Durchführungsmaßnahmen nach sich zieht
- Nichtigkeitsklage
- Verordnung (EU) 2015/1589
- Klagebefugnis
- Besonderes Verwaltungsrecht
- Vergaberecht
- Art 108 AEUV
- Art 107 Abs 3 AEUV
- BRZ 2022, 152
- EuG, 18.05.2022, Rs T-577/20, Ryanair DAC / Kommission
- Art 296 AEUV
- Unmittelbare Betroffenheit