Falsche Titel im Labyrinth universitätsrechtlicher Verwaltungsstrafbestimmungen
- Originalsprache: Deutsch
- ZFHRBand 22
- Aufsatz, 5715 Wörter
- Seiten 107 -114
- https://doi.org/10.33196/zfhr202303010701
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Der vorliegende Beitrag beschäftigt sich mit dem Verhältnis nahezu gleichlautender Verwaltungsstrafbestimmungen des UG, HS-QSG und FHG zueinander. § 116 UG enthält eine Verwaltungsstrafbestimmung gegen die unberechtigte Verleihung, Vermittlung und Führung von akademischen Graden und dem Hochschulwesen eigentümlichen Bezeichnungen. Der Inhalt der Bestimmung wirft in verschiedenster Hinsicht Fragen auf. Sowohl Gegenstand literarischer Diskussionen als auch einer Entscheidung des VwGH war der sachliche Geltungsbereich der Strafnorm. Bezieht sich diese ausschließlich auf Bezeichnungen und Grade nach dem UG oder auch auf solche anderer postsekundärer Bildungseinrichtungen? Diese Problematik stellt sich schon aufgrund relativ unklarer Regelungen im UG, wurde aber durch die Erlassung des Hochschul-QualitätssicherungsG, welches eine weitgehend gleichlautende Strafbestimmung in dessen § 32 enthält, sowie einer Novelle zum UG verstärkt. Im vorliegenden Beitrag soll der Geltungsbereich dieser hochschulrechtlichen Strafbestimmungen untersucht und gegebenenfalls eine Abgrenzung zwischen diesen versucht werden. Aufgrund der unsystematischen gesetzgeberischen Regelung erscheint es zur Ermittlung der geltenden Rechtslage geboten, hierbei auch chronologisch die einschlägigen BG und deren Novellen sowie deren Auswirkungen aufeinander zu betrachten.
- Muzak, Gerhard
- Art 7 EMRK
- Bildungseinrichtungen, postsekundäre
- Titel Universitäten
- Geltungsbereich, sachlicher
- Art 18 B-VG
- Öffentliches Recht
- Privathochschulen
- § 24 FHG
- Plagiat
- § 116 UG
- Fachhochschulen
- ZFHR 2023, 107
- Verleihen, Vermitteln und Führen von Bezeichnungen, unberechtigtes
- Art 4 7. ZPEMRK
- Verwaltungsstrafrecht
- § 6 UG
- Grade, akademische
- Bestimmtheitsgebot
- Derogation, materielle
- § 32 HS-QSG