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Heft 6, Dezember 2022, Band 22
Freiwilligenorganisationen vorbehaltene Rettungsdienste
- Originalsprache: Deutsch
- RPA Band 22
- Judikatur, 1804 Wörter
- Seiten 352-354
- https://doi.org/10.33196/rpa202206035201
20,00 €
inkl MwStDer Begriff der „gemeinnützigen“ Organisationen oder Vereinigungen im Sinne von Art 10 lit h RL 2014/24 eng ist auf Organisationen und Vereinigungen zu beschränken, die einen speziellen Charakter aufweisen, dh auf solche, die keine Gewinnerzielungsabsicht verfolgen und ihren Mitgliedern keinen – auch keinen mittelbaren – Gewinn verschaffen können.
Art 10 lit h RL 2014/24/EU ist dahin auszulegen, dass er einer nationalen Regelung nicht entgegensteht, wonach Notfallkrankentransportdienste vorrangig durch Vereinbarung nur an Freiwilligenorganisationen, nicht aber an Sozialgenossenschaften vergeben werden dürfen, die an ihre Mitglieder Rückvergütungen im Zusammenhang mit ihrer Tätigkeit ausschütten können.
- Reisner, Hubert
- vorbehaltener Auftrag
- soziale Aufgabe
- Ausschüttung von Gewinnen
- Art 77 Abs 2 RL 2014/24/EU
- RPA 2022, 352
- Gewinnerzielungsabsicht
- Vergaberecht
- Art 10 lit h RL 2014/24/EU
- EuGH, 07.07.2022, C-213/21C-214/21, „Italy Emergenza“
- gemeinnützige Organisation
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