Was ist neu im Verlag Österreich?
Erfahren Sie es zuerst!
zeitschrift für hochschulrecht, hochschulmanagement und hochschulpolitik
Gleichstellungspläne an der Schnittstelle von Frauenförderung und AntidiskriminierungPlans of equalization in the interface of advancement of women and anti-discrimination
- Originalsprache: Deutsch
- ZFHR Band 19
- Aufsatz, 11758 Wörter
- Seiten 37-53
- https://doi.org/10.33196/zfhr202002003701
9,80 €
inkl MwStDie mit der UG-Novelle 2015 eingeführten Gleichstellungspläne ergänzen die bisherigen Frauenförderungspläne und sollen die umfassende Umsetzung aller Gleichbehandlungs- und Antidiskriminierungsbestimmungen an den Universitäten garantieren. Dennoch sind mit diesen gesetzlichen Vorgaben nicht alle wünschenswerten Rechtsschutzmöglichkeiten verwirklicht worden. Die Kluft zwischen universitären Förderungspflichten und einer fehlenden individuellen Rechtsdurchsetzung bleibt unverändert. Weiters fehlt die legistische Klarstellung hinsichtlich des Schutzes aufgrund einer Behinderung. Hier haben die Universitäten teilweise einen Lückenschluss im Rahmen ihrer autonomen Satzungsgestaltung vorgenommen. Die Vereinbarkeit von Betreuungspflichten mit Beruf bzw Studium bildet einen weiteren Schwerpunkt der Gleichstellungspläne. In diesem Zusammenhang wird anhand der Ausgestaltung von Genderindikatoren hinterfragt, inwieweit Leistungsvereinbarungen und Budgetgestaltung ein erfolgversprechenderes Mittel zur Umsetzung der Gleichstellung von Frauen und Männern an Universitäten darstellen als die gegenwärtigen Maßnahmen.
- Neuwirth, Karin
- Hölzl, Andreas
- Gleichstellung
- Gleichstellungsplan
- Vereinbarkeit
- Art 13 Abs 3 B-VG
- § 14 UG
- § 16 BGStG
- Arbeitskreis für Gleichbehandlungsfragen
- Diversität
- Gender Budgeting
- § 67 UG
- § 19 UG
- Frauenförderungsplan
- § 9 B-GlBG
- § 41 B-GlBG
- Öffentliches Recht
- § 3 B-GlBG
- § 14 BGStG
- § 31a HG
- Art 81c B-VG
- § 15 BGStG
- § 17 B-GlBG
- § 5 B-GlBG
- § 42 UG
- Universitätsautonomie
- Art 7 B-VG
- § 12a B-GlBG
- § 4 B-GlBG
- § 41 UG
- Leistungsvereinbarung
- § 43 UG
- Gleichbehandlung
- § 20 B-GlBG
- Diskriminierung
- § 20a B-GlBG
- § 12 B-GlBG
- § 16 UrlG
- ZFHR 2020, 37
- § 47 UG
- § 2 UG
- Schiedskommission
- § 8 B-GlBG
- § 8a B-GlBG
- Art 130 B-VG
- § 11a B-GlBG
- § 44 UG
- § 13 UG
- § 20b UG
- Art 51 Abs 8 B-VG
- Antidiskriminierung
- New Public Management