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Endfellner, Clemens

Grob fahrlässige falsche steuerliche Auskunft

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Ein Rechtsanwalt, der im Zuge eines Liegenschaftsverkaufes den Verkäufern schriftlich versichert, dass keine (Einkommen-)Steuer anfallen wird, handelt grob fahrlässig durch eine ungewöhnlich und auffallend sorgfaltswidrig falsche Auskunft. Damit trägt er dazu bei, dass die von ihm beratenen Pensionisten unter Verletzung ihrer abgabenrechtlichen Offenlegungs- und Wahrheitspflicht die ImmoESt verkürzten, weshalb über ihn eine Geldstrafe zu verhängen ist.

  • Endfellner, Clemens
  • AFS 2019, 62
  • Steuerrecht
  • BFG, 20.11.2018, RV/2300012/2016
  • § 34 Abs 1 FinStrG idF BGBl I 2010/104

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