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Zeitschrift für Abgaben-, Finanz- und Steuerrecht
Haftung einer Vereinsobfrau für Lohnsteuer und Dienstgeberbeiträge
- Originalsprache: Deutsch
- AFS Band 20
- Bundesfinanzgericht, 1116 Wörter
- Seiten 51-52
- https://doi.org/10.33196/afs202202005101
9,80 €
inkl MwStDienstnehmer eines letztlich insolventen Vereines erhalten Bezüge ohne Abzug der Lohnsteuer. Da die Vereinsobfrau als gesetzliche Vertreterin von den Zahlungen wusste und damit schuldhaft handelte, wird sie zurecht zur Haftung für die nicht einbringliche Lohnsteuer und Dienstgeberbeiträge herangezogen. Eine unentgeltliche Tätigkeit und die Bestellung aufgrund einer Notsituation verhindern die Haftung nicht.
- Endfellner, Clemens
- § 9 Abs 1 BAO
- AFS 2022, 51
- Steuerrecht
- BFG, 09.11.2021, RV/7101787/2021
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