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Fuchs, Hubert W.

Werbungskosten eines Politikers (Bezirksrätin)

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Bewirtungen fallen dann nicht unter das Abzugsverbot des § 20 EStG 1988, wenn die Bewirtung eine Entlohnung für eine empfangene Leistung darstellt. Dabei müssten die erlangte Information und der Informant bekanntgegeben werden, zumal der Politiker keiner gesetzlich verankerten Schweigepflicht unterliegt. Die Kosten der Bewirtung müssten überdies dem Wert der Information entsprechen, ansonsten würde auch hier der Repräsentationscharakter überwiegen.

  • Fuchs, Hubert W.
  • BFG, 08.02.2022, RV/7101472/2020
  • § 16 Abs 1 EStG
  • Steuerrecht
  • § 184 BAO
  • § 138 Abs 1 BAO
  • AFS 2022, 56
  • § 20 Abs 1 Z 2 lit d EStG
  • § 16 Abs 1 Z 6 EStG

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