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Hilber, Klaus

Höhe des Sonderausgabenabzugs bei freiwilliger Weiterversicherung in der Bayerischen Ärzteversorgung

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Pensionen aus einer ausländischen gesetzlichen Sozialversicherung unterliegen im Inland der Besteuerung gemäß § 25 Abs 1 Z 3 lit c EStG 1988, soweit sie einer inländischen gesetzlichen Sozialversicherung vergleichbar sind, insbesondere wenn sie auf Pflichtbeiträgen beruhen. Soweit sie auf freiwilligen Beiträgen beruhen, unterliegen sie hingegen im Inland der Besteuerung gemäß § 29 Abs 1 EStG 1988.

  • Hilber, Klaus
  • § 18 Abs 1 Z 2 EStG
  • § 18 Abs 3 Z 2 EStG
  • Steuerrecht
  • AFS 2023, 173
  • BFG, 28.03.2023, RV/3100514/2015
  • § 29 Abs 1 EStG
  • § 25 Abs 1 Z 3 lit c EStG

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