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Hilber, Klaus

Vorsteuerabzug aus Diäten bei ausländischen Unternehmern

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Der Begriff „Einkommensbesteuerung“ in § 13 Abs 3 UStG 1994 ist als die tatsächliche Besteuerung des Einkommens einer natürlichen Person (mit Einkommensteuer) oder einer juristischen Person (mit Körperschaftsteuer) zu verstehen.

  • Hilber, Klaus
  • Steuerrecht
  • BFG, 10.01.2023, RV/2100615/2022
  • § 13 Abs 3 UStG
  • AFS 2023, 187

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