Voraussetzungen für das Vorliegen einer Körperschaft öffentlichen Rechts
- Originalsprache: Deutsch
- AFSBand 21
- Bundesfinanzgericht, 2769 Wörter
- Seiten 177 -181
- https://doi.org/10.33196/afs202305017701
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Der Gesetzgeber hat in § 5 Z 13 KStG 1988 eine Steuerbefreiung für kollektivvertragliche Berufsvereinigungen vorgesehen, um diese den Körperschaften öffentlichen Rechts steuerliche anzunähern. Nach den Gesetzesmaterialien zielt diese Bestimmung insbesondere auf den nach dem VereinsG errichteten Österreichischen Gewerkschaftsbund ab, dem nach der Verwaltungspraxis – in Hinblick auf seine öffentliche Stellung – eine den Körperschaften öffentlichen Rechts vergleichbare Stellung eingeräumt wurde. Mit Einführung dieser Bestimmung ist jedenfalls klargestellt, dass die öffentliche Stellung eines privatrechtlich gegründeten Vereins für sich nicht geeignet sein kann den Statuts einer Körperschaft öffentlichen Rechts zu vermitteln.
Revision zulässig.
- Fuchs, Hubert W.
- § 1 Abs 5 Z 13 KStG
- Steuerrecht
- § 323b Abs 1 BAO
- § 1 Rotkreuzgesetz (RKG)
- § 1 Abs 3 Z 2 KStG
- § 2 UStG
- BFG, 18.04.2023, RV/7106426/2019
- AFS 2023, 177
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