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Heft 4, Dezember 2016, Band 4

Schweighofer/​Schweighofer, Christian

HRE 191: Zurechnung von (Wissen-) Erklärung gegenüber der FH-Studiengangsleitung

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Das Wissen einer Studiengangsleiterin bzw eines Studiengangsleiters über eine (Neben-) Beschäftigung eines Mitgliedes des Lehr- und Forschungspersonals ist dem Erhalter-Rechtsträger deshalb zuzurechnen, weil dieser als disziplinarrechtlicher Vorgesetzter zumindest teilweise mit Personalagenden befasst ist.

Ein Verstoß gegen die arbeitsvertraglich geregelte Informationspflicht bei Aufnahme von Nebenbeschäftigungen stellt keinen wichtigen Grund im Sinne des § 27 AngG dar, sondern eine bloße Ordnungswidrigkeit, die eine Weiterbeschäftigung während der Kündigungsfrist nicht unzumutbar macht.

  • Schweighofer
  • Schweighofer, Christian
  • OLG Linz, 06.07.2016, 11 Ra 52/16w
  • § 27 AngG
  • NHZ 2016, 163

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