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Zur Nichtigkeit universitärer Organakte
- Originalsprache: Deutsch
- NHZ Band 4
- Fachbeiträge (FaBe), 1837 Wörter
- Seiten 140-143
- https://doi.org/10.37942/nhz201604014001
10,00 €
inkl MwStDas Universitätsgesetz 2002 sieht verschiedentlich sowohl für rechtsförmige als auch für nichtrechtsförmige Akte von Universitätsorganen ausdrücklich Nichtigkeitsfolgen vor. Überdies regelt das UG aber auch nicht-bescheidförmig ausgewiesene Organakte von maßgeblichem Allgemein- und Rechtsschutzinteresse, für die weder eine Nichtigerklärung greift, noch eine Ex-lege-Nichtigkeit festgelegt ist. In solchen Fällen stellt sich die Frage, ob unter bestimmten Prämissen absolute Nichtigkeit angenommen werden kann. Dies ist wesentlich auch für die Abberufung von Leitungsfunktionen von Belang.
- Novak, Manfred
- NHZ 2016, 140
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