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Hauser

Hre 206: Keine Umsatzsteuer-Pflicht für Universitätslehrgänge

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Die in den einschlägigen VO 1777/2005 bzw 282/2011 angeführten Bestimmungen zur Befreiung von der Umsatzsteuerpflicht für die dort angeführten Schulungsmaßnahmen gelten unabhängig davon, ob sich diese Schulungsmaßnahmen in einem Mitgliedstaat als eine den öffentlichen Schulen vergleichbare Tätigkeit darstellen; demgemäß sind von den einschlägigen Befreiungsbestimmungen – im Sinne einer unionsrechtskonformen Interpretation des § 6 Abs 1 Z 11 lit a UStG – auch die Universitätslehrgänge als von der Umsatzsteuer befreit anzusehen.

  • Hauser
  • Art 132 Abs 1 lit i MwStSystRL
  • NHZ 2017, 168
  • § 6 Abs 1 Z 11 lit a UStG
  • VwGH, 14.09.2017, Ro 2016/15 0011

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