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Hre 216: Studienbeihilfenanspruch nur bei Absolvierung von Bachelor- und darauf aufbauendem Masterstudium
- Originalsprache: Deutsch
- NHZ Band 6
- Hochschulrechtliche Entscheidungen (Hre), 2030 Wörter
- Seiten 73-77
- https://doi.org/10.37942/nhz201802007301
10,00 €
inkl MwStEin iSv § 15 Abs 3 StudFG „zielstrebig betriebenes Studium“ liegt dann nicht vor, wenn nach Abschluss eines Bachelorstudiums innerhalb der gesetzlich genannten Frist nicht ein (darauf aufbauendes) Masterstudium aufgenommen, sondern ein weiteres Bachelorstudium betrieben und abgeschlossen wird, um erst in der Folge ein (darauf aufbauendes) Masterstudium aufzunehmen.
Hinweise darauf, dass dem Gesetzgeber in Anziehung eines Masterstudiums die Förderung eines dritten Studiums vor Augen stand, sind nicht ersichtlich.
- Hauser
- § 6 Z 2 StudFG
- VwGH, 20.12.2017, Ra 2016/10/0036
- § 15 Abs 3 StudFG
- NHZ 2018, 73