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Heft 4, Dezember 2018, Band 6

Hauser

Hre 225: Maßgeblicher Zeitpunkt für die Beurteilung des Studienerfolges gemäß Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetz

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Für die Beurteilung des Vorliegens eines Studienerfolges, welches zur Verlängerung des Aufenthaltsrechtes in Österreich berechtigt, ist das jeweils dem Antragszeitpunkt vorangegangene Studienjahr maßgeblich.

Die Rechtmäßigkeit der Entscheidung eines VwG hat auf Grundlage der Sach- und Rechtslage zum Zeitpunkt der Erlassung des angefochtenen Erkenntnisses geprüft zu werden; neue Tatsachen, die im Verfahren vor dem VwGH vorgebracht werden, können demgemäß bei der Entscheidung über die Revision keine Berücksichtigung finden.

  • Hauser
  • § 75 Abs 6 UG
  • VwGH, 09.08.2018, Ra 2017/22/0140
  • NHZ 2018, 166
  • § 8 Z 7 lit b NAG-DV
  • § 64 NAG

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