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Ist die nichtterritoriale Selbstverwaltung eine Verwaltung für den Bürger?
- Originalsprache: Deutsch
- JRP Band 24
- Abhandlung, 7260 Wörter
- Seiten 39-49
- https://doi.org/10.33196/jrp201601003901
30,00 €
inkl MwStIm demokratischen Verfassungsstaat teilt die (nichtterritoriale) Selbstverwaltung mit der staatlichen Verwaltung den Umstand ihrer Einrichtung durch das Volk zur Besorgung öffentlicher, im Allgemeininteresse liegender Angelegenheiten. Auch sie ist daher, versteht man den Begriff „Bürger“ als Chiffre für die Allgemeinheit, eine Verwaltung für den Bürger insofern, als sie − wenn auch unter Zwischenschaltung eines Verbandsvolks − legitimatorisch letztlich auf das Staatsvolk bezogen ist und in dessen Interesse liegende Aufgaben wahrzunehmen hat, was auch ein Blick auf die vielfältigen Erscheinungsformen der Selbstverwaltung zeigt. Worin sich die Selbstverwaltung von der staatlichen Verwaltung unterscheidet, das ist die Rolle des Bürgers: Sowohl die Entwicklung der Selbstverwaltungseinrichtungen als auch die Ideengeschichte der Selbstverwaltung zeigen, dass es bei der Selbstverwaltung um eine Verwaltung durch die Bürgerinnen und Bürger geht, um die Partizipation der in besonderer Weise von der Wahrnehmung bestimmter öffentlicher Aufgaben Betroffenen an der Besorgung derselben.
- Zellenberg, Ulrich E.
- Wirkungsbereich, eigener, übertragener
- Art 120c B-VG
- Selbstverwaltung, akademische, berufliche, funktionale, gesellschaftliche, kulturelle, nichtterritoriale, sonstige, soziale, wirtschaftliche
- Art 120b B-VG
- JRP 2016, 39
- Art 1 B-VG
- Art 81c B-VG
- Art 1 BVG Rundfunk
- Aufgaben, öffentliche, staatliche
- Art 120a B-VG
- Rechtstheorie, -geschichte