Verwaltungsgerichte für die Bürger/innen
- Originalsprache: Deutsch
- JRPBand 24
- Abhandlung, 13807 Wörter
- Seiten 8 -26
- https://doi.org/10.33196/jrp201601000801
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Die Verwaltungsgerichte haben schon durch ihre Kompetenz zur reformatorischen Sachentscheidung im Ergebnis Anteil an der Erledigung von Angelegenheiten, die wenigstens ursprünglich Verwaltungssachen waren. Sie rücken dadurch bedeutend näher an die Bürgerin und den Bürger heran als nach dem früheren Rechtsschutzkonzept der VwGH. Ob, inwieweit und mit welchen Konsequenzen ihnen das funktionell Anteil an der Verwaltungsführung einräumt, wird im Folgenden untersucht.
- Kneihs, Benjamin
- Schmidlechner, Gabriel
- Verwaltungssache
- Art 131 B-VG
- Art 148c B-VG
- Art 94 B-VG
- Kassation
- Art 41 GRC
- Meritum
- Art 148a B-VG
- § 27 VwGVG
- § 83 VfGG
- Ermessen
- Verwaltungsgericht
- Art 129 B-VG
- Sache
- Reformation
- Kognitionsbefugnis
- JRP 2016, 8
- Art 148b B-VG
- § 28 VwGVG
- Art 130 B-VG
- Rechtstheorie, -geschichte
- § 21 VwGG