


Nach der Wahl ist vor der Wahl: Erfahrungen und Fragestellungen im Zusammenhang mit der „ÖH-Wahl neu“ unter dem Blickwinkel der geplanten HSG-Novelle
- Sprache:
- Deutsch
- Jahrgang:
- NHZBand 4
- Inhalt:
- Fachbeiträge (FaBe)
- Umfang:
- 2476 Wörter, Seiten 101-105
10,00 €
inkl MwSt




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Die Hochschülerinnen- und Hochschülerschaftswahlen 2015 sind Geschichte, und zum ersten Mal haben alle Studierenden an tertiären Bildungseinrichtungen in Österreich nach denselben gesetzlichen Vorgaben ihre Vertretung gewählt (Hochschülerinnen- und Hochschülerschaftsgesetz 2014, BGBl I 45/2014, in der Folge HSG; und Hochschülerinnen- und Hochschülerschaftswahlordnung 2014, BGBl II 376/2014, in der Folge: HSWO). Dies ist grundsätzlich zu begrüßen, da mit einiger Verspätung dem Umstand Rechnung getragen wurde, dass alle Hochschulen (seien es nun Universitäten, die Universität für Weiterbildung Krems, Fachhochschulen, Privatuniversitäten oder Pädagogische Akademien) als gleichwertige Akteurinnen und Akteure in der österreichischen Bildungslandschaft wahrgenommen werden sollen. Demgemäß war es ein erklärtes Ziel der Novelle, homogene Vertretungsstrukturen für die Studierenden zu schaffen (ErläutRV 136 BlgNR 25. GP, 1).
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- Seelmann, Katrin
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- NHZ 2016, 101
Die Hochschülerinnen- und Hochschülerschaftswahlen 2015 sind Geschichte, und zum ersten Mal haben alle Studierenden an tertiären Bildungseinrichtungen in Österreich nach denselben gesetzlichen Vorgaben ihre Vertretung gewählt (Hochschülerinnen- und Hochschülerschaftsgesetz 2014, BGBl I 45/2014, in der Folge HSG; und Hochschülerinnen- und Hochschülerschaftswahlordnung 2014, BGBl II 376/2014, in der Folge: HSWO). Dies ist grundsätzlich zu begrüßen, da mit einiger Verspätung dem Umstand Rechnung getragen wurde, dass alle Hochschulen (seien es nun Universitäten, die Universität für Weiterbildung Krems, Fachhochschulen, Privatuniversitäten oder Pädagogische Akademien) als gleichwertige Akteurinnen und Akteure in der österreichischen Bildungslandschaft wahrgenommen werden sollen. Demgemäß war es ein erklärtes Ziel der Novelle, homogene Vertretungsstrukturen für die Studierenden zu schaffen (ErläutRV 136 BlgNR 25. GP, 1).
- Seelmann, Katrin
- NHZ 2016, 101