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Zeitschrift für Stiftungswesen
Heft 4, Dezember 2020, Band 16
OGH: Haftung des Stiftungsorgans bei Handlungen gegen den Stiftungszweck
- Originalsprache: Deutsch
- ZFS Band 16
- Judikatur, 915 Wörter
- Seiten 130-131
- https://doi.org/10.33196/zfs202004013001
30,00 €
inkl MwStNach dem liechtensteinischen Recht begründet die pflichtwidrige, weil stiftungszweckwidrige, Kreditannahmeerklärung und Verpfändungserklärung betreffend der Liegenschaftsanteile die Haftung des Stiftungsorgans.
Selbst das Bestehen eines Mandatsvertrags oder eines sonstigen Weisungsrechts durch den Stifter änderte an der Pflichtwidrigkeit des Verhaltens der Beklagten nichts. Derartige Weisungsrechte ändern nichts an der Letztverantwortung der Stiftungsorgane und ihrer Bindung an das Gesetz.
- pflichtwidriges Verhalten
- Liechtensteinisches Stiftungsrecht
- Stiftungen
- Mandatsvertrag
- stiftungszweckwidriges Verhalten
- Liechtensteinisches Personen- und Gesellschaftsrecht (PGR)
- Wohnmöglichkeit der Begünstigten
- Stiftungszweck
- OGH, 16.09.2020, 6 Ob 165/20p
- ZFS 2020, 130