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Zeitschrift für Stiftungswesen
Heft 4, Dezember 2020, Band 16
OGH: Organeigenschaft eines Stifters
- Originalsprache: Deutsch
- ZFS Band 16
- Judikatur, 2445 Wörter
- Seiten 126-129
- https://doi.org/10.33196/zfs202004012601
30,00 €
inkl MwStBei der Bestellung von Personen oder Gremien, die nicht in § 14 Abs 1 PSG genannt werden, ist ohne Rücksicht auf die formelle Bezeichnung im Einzelfall zu prüfen, ob ihnen im Sinne des materiellen Organbegriffs auch Organstellung zukommt.
Die stärkste Einflussmöglichkeit auf die Willensbildung, die einem „weiteren Organ“ iSd § 14 Abs 2 PSG zukommen kann, liegt in der Befugnis zur Abberufung des Stiftungsvorstands oder eines seiner Mitglieder.
Die Organeigenschaft eines zur Abberufung des Stiftungsvorstands in der Stiftungsurkunde berufenen Gremiums ist zu bejahen. Daraus folgt die Parteistellung und Antragslegitimation auch des einzelnen Organmitglieds.
- § 27 PSG
- ZFS 2020, 126
- Einflussmöglichkeit der Stifter
- Stiftungen
- § 40 PSG
- Organstellung
- materieller und formeller Organbegriff
- AußStrG
- Antragslegitimation
- OGH, 16.09.2020, 6 Ob 141/20h
- Abberufungsrecht des Stiftungsvorstandes
- § 14 PSG