OGH: Wann das Recht auf Pflichtteilsminderung verwirkt ist
- Originalsprache: Deutsch
- JEVBand 18
- Judikatur, 3147 Wörter
- Seiten 38 -42
- https://doi.org/10.33196/jev202401003801
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Im Zusammenhang mit Erbrechten oder Pflichtteilsansprüchen ist auf die rechtliche (und nicht auf die genetische) Verwandtschaft abzustellen.
Der Ausschluss des Pflichtteilsminderungsrechts nach § 776 Abs 2 ABGB bedarf, entgegen der Rechtslage vor dem ErbRÄG 2015, keiner aktiven Ablehnung eines Kontaktversuches. Lehnt der Erblasser jeglichen Kontakt auf unfreundliche und harsche Weise ab, stellt dies im Sinne eines Größenschlusses ein „Meiden“ dar und gibt berechtigten Anlass für fehlenden Kontakt iSd § 776 Abs 2 zweiter Fall ABGB.
- Kurz, Karoline
- § 730 ABGB
- § 776 Abs 1 ABGB
- OGH, 25.07.2023, 2 Ob 89/23m, ECLI:AT:OGH0002:2023:0020OB00089.23M.0725.000 vorhergehend OLG Wien, 30. März 2023, GZ 13 R 154/22w-28
- Kontaktinteresse
- § 2 ABGB
- Ausschluss Pflichtteilsminderung
- rechtliche Nachkommen
- grundloses Meiden
- § 757 ABGB
- berechtigter Anlass für fehlenden Kontakt
- rechtliche Verwandtschaft
- JEV 2024, 38