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Private Denunziationen im Nationalsozialismus
- Originalsprache: Deutsch
- SIAK-JOURNAL Band 21
- Beitrag, 7148 Wörter
- Seiten 72-86
Denunziation ist ein altes und doch aktuelles Phänomen. Die Nationalsozialisten schufen mit ihrem ideologisch begründeten Strafrecht, der Einrichtung von auf Disziplinierung ausgelegten neuen Strafbeständen wie „Heimtücke“, „Hören von Feindsendern“ oder „Defätismus“ sowie einer Sondergesetzgebung vor allem gegen Juden, aber auch gegen andere nicht zur „Volksgemeinschaft“ zählende Gruppen eine ungeheure Bandbreite an Denunziationsmöglichkeiten. Wie Forschungen übereinstimmend bestätigen, zog jede neue politische und antijüdische Verordnung entsprechende Denunziationen aus der Bevölkerung nach sich. Opportunismus, der Wunsch nach persönlicher Vorteilnahme und Missgunst sprechen ebenso aus den Anzeigen wie Antisemitismus und die Übereinstimmung mit den nationalsozialistischen Idealen. Die Denunziationsbereitschaft schlug sich nicht zuletzt in zahlreichen, oft anonymen Zuschriften nieder, die nach dem „Anschluss“ Österreichs an das Deutsche Reich an den Reichskommissar Josef Bürckel in Wien gerichtet wurden. Die Eigeninitiative vieler Frauen und Männer trug zum reibungslosen Funktionieren des NS-Staates bei, auch wenn sie zeitweise die Behörden überforderte.
- Scholz, Nina
- SIAK-JOURNAL 2024, 72
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