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Journal für Medizin- und Gesundheitsrecht
Heft 3, September 2021, Band 2021
Reichweite der ärztlichen Aufklärungspflicht
- Originalsprache: Deutsch
- JMG Band 2021
- Rechtsprechung, 2559 Wörter
- Seiten 169-172
- https://doi.org/10.37942/jmg202103016901
20,00 €
inkl MwStGrundlage für die Arzt-Haftung wegen Verletzung der Aufklärungspflicht ist das Patienten-Selbstbestimmungsrecht; demgemäß hat eine Einwilligung in die konkrete Behandlungsmaßnahme vorzuliegen, wobei über die Bedeutung des vorgesehenen Eingriffs und deren möglichen Folgen hinreichend aufgeklärt werden muss.
Die ärztliche Aufklärungspflicht ist beim Vorliegen so genannter typischer Gefahren verschärft, wobei sich die Typizität nicht aus der Komplikationshäufigkeit, sondern daraus ergibt, dass das Risiko speziell dem geplanten Eingriff anhaftet und auch bei Anwendung größter Sorgfalt und fehlerfreier Durchführung nicht sicher zu vermeiden ist und die/den nicht informierte/n Patientin/Patienten überrascht, weil sie/er damit nicht rechnet. Dabei ist darauf abzustellen, ob ein/e ordentliche/r und pflichtgetreue/r Durchschnitts(Fach)Arzt/Ärztin in der konkreten Situation der/des behandelnden Ärztin/Arztes als Sachverständige/r iSd § 1299 ABGB gemessen am jeweiligen zumutbaren Erkenntnisstand der Ärzt/inn/e/n und den aktuell anerkannten Regeln ärztlicher Kunst in der Lage gewesen wäre, das verwirklichte Risiko abzusehen.
OGH 27.5.2021, 5 Ob 28/21k
§ 1299 ABGB
- Hauser, Werner
- OGH, 27.05.2021, 5 Ob 28/21k
- JMG 2021, 169
- § 1299 ABGB