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Zeitschrift für Informationsrecht
Heft 5, Dezember 2013, Band 2013
Schmückendes Beiwort?
- Originalsprache: Deutsch
- ZIIR Band 2013
- Judikatur, 4845 Wörter
- Seiten 394-402
- https://doi.org/10.33196/ziir201305039401
20,00 €
inkl MwStDer mittels der Suchmaschine nach Informationen forschende Internetnutzer erwartet von den ihm nach der Eingabe des Suchbegriffs angezeigten ergänzenden Suchvorschlägen durchaus einen inhaltlichen Bezug zu dem von ihm verwandten Suchbegriff, hält ihn jedenfalls für möglich.
Die Verknüpfungen der Begriffe werden von der Suchmaschine und nicht von einem Dritten hergestellt. Sie werden vom Suchmaschinenbetreiber im Netz zum Abruf bereitgehalten und stammen deshalb unmittelbar von diesem.
Als (Mit-)Störer kann auch jeder haften, der in irgendeiner Weise willentlich und adäquat kausal an der Herbeiführung der rechtswidrigen Beeinträchtigung mitgewirkt hat, sofern der in Anspruch Genommene die rechtliche Möglichkeit zur Verhinderung dieser Handlung hatte.
Die Beklagte verarbeitet die Abfragedaten der Nutzer in einem eigenen Programm, das Begriffsverbindungen bildet. Für deren Angebot in Form eigener Suchvorschläge ist die Beklagte grundsätzlich aufgrund der ihr zuzurechnenden Erarbeitung verantwortlich.
Der Betreiber einer Suchmaschine ist nicht verpflichtet, die durch eine Software generierten Suchergänzungsvorschläge generell vorab auf etwaige Rechtsverletzungen zu überprüfen. Der Betreiber ist grundsätzlich erst verantwortlich, wenn er Kenntnis von der rechtswidrigen Verletzung des Persönlichkeitsrechts erlangt. Die Haftung setzt die Verletzung zumutbarer Prüfpflichten voraus.
Weist ein Betroffener den Betreiber auf eine rechtswidrige Verletzung seines Persönlichkeitsrechts hin, ist der Betreiber verpflichtet, zukünftig derartige Verletzungen zu verhindern.
Leitsätze verfasst von Alexander Koukal
- Koukal, Alexander
- § 1330 ABGB
- BGH, 14.05.2013, VI ZR 269/12
- Suchvorschläge
- ZIIR 2013, 394
- § 1004 BGB
- § 32 dZPO
- OLG Köln, 10.05.2012, 15 U 199/11
- Persönlichkeitsrechtsverletzung
- Prüfpflichten
- Auto-Vervollständigung
- LG Köln, 19.10.2011, 28 O 116/11
- Suchmaschine
- Medienrecht
- § 823 Abs 1 Ah
- Autocomplete
- Suchmaschinenbetreiber
- Art. 40 Abs. 1 Satz 2
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