Staatliche Beihilfen – Elektrizität – Beihilfe zugunsten energieintensiver Unternehmen – Österreichisches Ökostromgesetz – Beschluss, der die Beihilfe für mit dem Binnenmarkt unvereinbar erklärt – Begriff der staatlichen Beihil...
eJournal-Artikel
- Sprache:
- Deutsch
- Jahrgang:
- BRZBand 7
- Inhalt:
- Judikatur
- Umfang:
- 24163 Wörter, Seiten 36-69
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Die Klage wird abgewiesen.
Die Republik Österreich trägt die Kosten.
Das Vereinigte Königreich Großbritannien und Nordirland trägt seine eigenen Kosten.
- Wiemer, Dirk T.
- BRZ 2015, 36
- selektiver Vorteil
- Staatliche Mittel
- Besonderes Verwaltungsrecht
- Art 107 Abs 1 AEUV
- Vergaberecht
- Art 107 Abs 3 AEUV
- Umweltschutzbeihilfen.
- EuG, Rs T-251/11, Republik Österreich ua gegen Europäische Kommission, Urteil vom 11. Dezember 2014